Das Kanonikus-Michael-Gamper Werk führt derzeit sechs Schülerheime.
Fünf davon sind im Besitz des Werkes, für zwei weitere, eines in Auer und eines in St.Ulrich, das im Besitz der Autonomen Provinz Bozen ist, besteht eine Führungsvereinbarung.
Die Ziele welche das Kanonikus-Michael-Gamper-Werk verfolgt sind in seinen Statuten festgehalten: „Das Kanonikus-Michael-Gamper-Werk stellt sich die Aufgabe, ohne Gewinnstreben die Fürsorge, die Ausbildung, das Studium und die Erziehung der Studierenden der deutschen und ladinischen Volksgruppe Südtirols in christlicher und heimatgetreuer Gesinnung im Geiste des verstorbenen Kanonikus Michael Gamper, zu fördern.“
Geführt wird das Kanonikus-Michael-Gamper-Werk von seinen statutarischen Organen: Die Mitgliedervollversammlung, der Verwaltungsrat, der Obmann und das Kollegium der Rechnungsprüfer.
Die Abwicklung der normalen Amtstätigkeit besorgt, nach den Weisungen des Verwaltungsrates und des Obmannes, der Geschäftsführer.
Der Rechtssitz ist seit einigen Jahren an das Heim Bozen angeschlossen, wo eigens dafür bestimmte Räume vorhanden sind.
Die Heime werden, im Sinne der Statuten, ohne Gewinnstreben geführt. Die Heimbeiträge die von den Schülern bzw. den Erziehungsverpflichteten verlangt werden, decken knapp 2/3 der Kosten. Der Rest wird von der Landesregierung in Form von Führungsbeiträgen bezuschusst. Investitionsvorhaben werden von der Landesregierung großzügig mit 90% der Kosten unterstützt. Das Werk wäre aber nicht in der Lage für die restlichen 10% aufzukommen, wenn nicht mit weiteren Förderungen und Unterstützungen gerechnet werden könnte. Hier ist an erster Stelle die Stiftung Südtiroler Sparkasse zu nennen, die einen wesentlichen Beitrag geleistet hat. Ein weiterer Teil konnte durch den Eingang privater Spenden und Verlassenschaften abgedeckt werden.
Die vom Kanonikus-Michael-Gamper-Werk geführten Heime sind hinlänglich als „Gamperheime“ bekannt. Mehrere Tausend Schüler haben im Laufe der Jahre in den Heimen ihren Studienaufenthalt verbracht. Die meisten der derzeitigen Funktionsträger des Werkes waren ehemals selbst Heimschüler.
Der Heimaufenthalt ist durch den Heimvertrag geregelt. Dazu kommt noch die Heimordnung, in welcher die besonderen Erfordernisse eines jeden Heimes festgehalten sind. Die Aufnahme in die Heime erfolgt über einen Aufnahmeantrag, der nach den Vorgaben des Heimvertrages behandelt wird. Generell wird bei der Aufnahme in die Heime den jüngeren Schülern der Vorzug gegeben.
Die Unterbringung erfolgt heute meist in Zwei- und Dreibettzimmern. Vereinzelt gibt es auch noch Vier- und Einbettzimmer.
Die einzelnen Heime werden von einem Heimleiter oder einer Heimleiterin geführt. Diese werden in der Erziehungsarbeit von der nötigen Anzahl an Erziehern und Erzieherinnen unterstützt. Heimleiter und Erzieher pflegen auch, im Einvernehmen mit den Eltern, den Kontakt zu den Schulen.